LBG | Liegenschaftsbewertungsgesetz
1. Aufl. 2013
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§ 2 Bewertungsgrundsatz
Literatur
Roth, Marktwert versus Beleihungswert, ZLB 2009, 16.
§ 2
Literatur
Übersicht
I. Anmerkungen
A. Verkehrswert als Zielbegriff des LBG (§ 2 Abs 1 LBG)
1. Grundsätzliche Ermittlung des Verkehrswertes (§ 2 Abs 1 zweiter Halbsatz LBG)
2. Anderslautende Bestimmung durch Gesetz oder Rechtsgeschäft (§ 2 Abs 1 erster Halbsatz LBG)
B. Bedeutung des Verkehrswertbegriffes (§ 2 Abs 2 LBG)
1. Definition
2. Abgrenzung zum Kaufpreis
3. Abgrenzung zu anderen Wertbegriffen
C. Wert der besondere Vorliebe und idelle Wertzumessungen einzelner Personen bleiben außer Betracht (§ 2 Abs 3 LBG)
1. Besondere Vorliebe (§ 2 Abs 3 erster Fall LBG)
2. Ideelle Wertzumessungen einzelner Personen (§ 2 Abs 3 zweiter Fall LBG)
II. Judikatur
1. Verkehrswert
2. Wert der besonderen Vorliebe bleibt unbeachtlich
3. Ideelle Wertzumessungen einzelner Personen sind dann beachtlich, wenn sie den Marktpreis beeinflussen
I. Anmerkungen
A. Verkehrswert als Zielbegriff des LBG (§ 2 Abs 1 LBG)
1. Grundsätzliche Ermittlung des Verkehrswertes (§ 2 Abs 1 zweiter Halbsatz LBG)
Der im Wege der Liegenschaftsbewertung grundsätzlich („sofern durch Gesetz oder Rechtsgeschäft nicht anderes bestimmt wird“; § 2 Abs 1 erster Halbsatz LBG) zu ermittelnde „Verkehrswert“ ist der zentrale Zielbegriff des LBG.
Die Anordnung des § 2 Abs 1 LBG stimmt im Wesentlichen mit § 306 ABGB (welcher bei der „Schätzung einer Sache“ den gemeinen Preis als R...