Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
ZVers 2, März 2019, Seite 63

Die Weiterbildungsverpflichtung für Versicherungsvermittler

Erwin Gisch

Nachdem sich ein eigener Beitrag im Vorjahr mit der Entstehung der Weiterbildungsverpflichtung im Versicherungsvertrieb, mit den Regelungen in der Versicherungsvertriebsrichtlinie (Insurance Distribution Directive – IDD) und der innerstaatlichen Umsetzung für Versicherer im VAG 2016 beschäftigt hat, widmet sich der vorliegende Beitrag der Fortbildungsverpflichtung der Versicherungsvermittler im Regime der GewO 1994.

1. Einleitung

Die Versicherungsvermittlungsrichtlinie (Insurance Mediation Directive – IMD) als Vorgängerrichtlinie der IDD kannte im Rahmen der für Versicherungsvermittler zwingenden beruflichen Anforderungen zwar Regeln über angemessene Kenntnisse und Fertigkeiten der Versicherungsvermittler (Art 4 IMD), diese waren jedoch auf die Erlangung dieser Voraussetzungen (sozusagen im Sinne einer Erstqualifikation) gerichtet. Eine Verpflichtung zur Weiterbildung kannte die IMD nicht. In inhaltlich identer Weise hat die GewO 1994 infolge der innerstaatlichen IMD-Umsetzung die notwendigen beruflichen Anforderungen geregelt: § 137b GewO 1994 hat infolge der seinerzeitigen Richtlinienumsetzung durch die Novelle BGBl I 2004/131 diese Anforderungen inhaltlich ident übernommen und damit keine Weiterbildungsverpflichtung statui...

Daten werden geladen...