ISBN: 978-3-7073-4180-5

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Krankenversicherung - IDD-Umsetzung (1. Auflage)

1. S. 140Allgemeines

Die Versicherungsvertriebsrichtlinie (Insurance Distribution Directive/IDD) normiert für Versicherungsvertreiber erstmals eine verpflichtende laufende Weiterbildung und erweitert damit – unbeschadet der Erweiterung des personellen Anwendungsbereiches der RL – die beruflichen und organisatorischen Anforderungen gegenüber der Vorgängerrichtlinie Insurance Mediation Directive (Versicherungsvermittlungsrichtlinie; im Folgenden kurz: IMD). Während Art 4 Abs 1 IMD (und in dessen Gefolge § 137b Abs 1 und 2 GewO 1994) ausschließlich bestimmte angemessene Kenntnisse und Fertigkeiten iSe Art Erstqualifikation als Voraussetzung zur Berufsausübung verlangt hatte, dehnt Art 10 Abs 2 IDD die Anforderungen auf die ständige berufliche Schulung und Weiterbildung aus,, damit Versicherungsvermittler sowie deren Angestellte und Angestellte von Versicherungsunternehmen ein angemessenes Leistungsniveau aufrechterhalten können, das den von ihnen wahrgenommenen Aufgaben und dem entsprechenden Markt entspricht. Die IDD trifft dabei wenig konkrete Aussagen zur inhaltlichen Ausgestaltung dieser Weiterbildungsverpflichtung und legt diese mit mindestens 15 Stunden p.a. fest. In sehr allgemein gehaltener Weise wird, abgeseh...

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