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Das Rücktrittsrecht des Versicherungsnehmers nach der EuGH-Entscheidung Rust-Hackner
Die EuGH-Entscheidung hat das Judikat in der Rechtssache weiterentwickelt und so manche Präzisierung gebracht. Wenngleich – wie jede andere Entscheidung des EuGH – hinzunehmen und bei der künftigen Rechtsanwendung zu beachten ist, so vermag sie keineswegs in allen Punkten zu überzeugen. Gegenstand des vorliegenden Beitrags ist eine Analyse und Kritik der Entscheidung sowie der Versuch, ihre Konsequenzen auszuloten und einen Blick auf die noch offenen Fragen zu werfen. Dabei sollen vor allem die jüngsten Entscheidungen des OGH, die nach ergangen sind, ausgewertet werden. Zu Beginn soll jedoch eine Rückbesinnung auf die durch geschaffenen Grundlagen sowie die sich bereits daraus ergebenden Folgerungen für die österreichische Rechtsprechung und Gesetzgebung stehen.
1. Vorgeschichte
1.1. , Endress
Anlass für die EuGH-Entscheidung war § 5a Abs 2 deutsches VVG in jener Fassung, die bis zum in Kraft gestanden hatte. Die Bestimmung regelte das Widerspruchsrecht des Versicherungsnehmers und sah in Abs 2 bezüglich des Fristenlaufs vor: „Der Lauf der Frist beginnt erst, wenn dem Versicherungsnehmer der Versicherungsschein und die Unterlagen nach Absatz 1 voll...