TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
Geuder/Fuchs

Bauordnung für Wien

Kommentar

5. Aufl. 2018

ISBN: 978-3-7073-3844-7 978-3-7073-3844-7

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Geuder/Fuchs - Bauordnung für Wien

§ 49 Bauwerks- und Wohnungsnummerierung

Anmerkungen:

1) Die Nummerierungspflicht wird mit der Nov LGBl 2008/24 auf Bauwerke aller Art ausgedehnt.

2) Für die einheitliche Gebäudenummerierung besteht der Beschluss des Gemeinderates vom , ABl 1958/100.

Judikatur:

1. Eine Erledigung, mit welcher dem Eigentümer aufgetragen wird, eine bestimmte Orientierungsnummer anzubringen, ist ein Bescheid ( Slg 4810/A, , 87/05/0204, BauSlg 1086, , 2009/05/0305).

Bauordnung für Wien

Für dieses Werk haben wir eine Folgeauflage für Sie.