Geuder/Fuchs

Bauordnung für Wien

Kommentar

5. Aufl. 2018

ISBN: 978-3-7073-3844-7 978-3-7073-3844-7

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Geuder/Fuchs - Bauordnung für Wien

§ 41 Grundflächen im Wald- und Wiesengürtel

Geuder/Fuchs

Anmerkungen:

1) Dieser Vorbehalt muss im Bebauungsplan ausgewiesen sein.

2) Wie man einen Wald- und Wiesengürtel „ausgestalten“ kann, ist nirgends bestimmt. Die Bestimmung des § 41 schlägt sich außerdem hinsichtlich des Umfanges der Enteignung mit § 38 Abs 3 lit c.

3) Vgl auch § 36 des Wiener Naturschutzgesetzes. Die Enteignungstatbestände überschneiden sich teilweise; ist in diesen Fällen eine Ausgestaltung mit dem Anliegen des Naturschutzes vereinbar? Vgl auch § 24 Abs 4 NschG.

Bauordnung für Wien

Für dieses Werk haben wir eine Folgeauflage für Sie.