Bauordnung für Wien
5. Aufl. 2018
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Anlage 6 - Interne Entwurfskontrolle im Sinne der Richtlinie 2009/125/EG (gemäß § 11d)
In dieser Anlage wird das Verfahren beschrieben, nach dem die Herstellerin bzw. der Hersteller oder ihre bzw. seine bevollmächtigte Person, die bzw. der den in Z 2 genannten Verpflichtungen nachkommt, gewährleistet und erklärt, dass eine Kleinfeuerung die Anforderungen der jeweils geltenden Durchführungsmaßnahmen nach § 11b erfüllt. Die EG-Konformitätserklärung kann für eine Kleinfeuerung oder mehrere Kleinfeuerungen ausgestellt werden und ist von der Herstellerin bzw. vom Hersteller aufzubewahren.
Die Herstellerin bzw. der Hersteller muss technische Unterlagen zusammenstellen, anhand deren es möglich ist, die Übereinstimmung der Kleinfeuerung mit den Anforderungen der jeweils geltenden Durchführungsmaßnahmen nach § 11b zu beurteilen.
Die technischen Unterlagen haben insbesondere zu umfassen:
eine allgemeine Beschreibung der Kleinfeuerung und der Verwendung, für die sie vorgesehen ist;
die Ergebnisse der von der Herstellerin bzw. vom Hersteller durchgeführten Analysen der Umweltauswirkungen und/oder Verweise auf einschlägige Literatur oder Fallstudien, auf die die Herstellerin bzw. der Hersteller sic...