Bauordnung für Wien
5. Aufl. 2018
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§ 3 Grenzwerte
Anmerkungen:
1) Vgl die Baulärm-EmissionsgrenzwertV, LGBl 2012/37 unter 7.b.
2) Eine sogenannte „ImmissionswertV“ ist bis jetzt nicht erlassen worden.
3) Eine solche V wurde bisher nicht erlassen.
4) Keine Devolutionsfrist im Sinne des § 73 AVG.