Bauordnung für Wien
5. Aufl. 2018
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§ 2 Begriffsbestimmungen
Judikatur:
1) Die Frage der Zulässigkeit von bewilligungspflichtigen Gebäuden in einem Kleingarten außerhalb einer Kleingartenanlage richtet sich nach der allgemeinen Bestimmung des § 19 Abs 4 ROG ( bis 0048, zum NÖ Kleingartengesetz).
Anmerkung:
Das Judikat ist wohl auch für die Wiener Rechtslage relevant.