Geuder/Fuchs

Bauordnung für Wien

Kommentar

5. Aufl. 2018

ISBN: 978-3-7073-3844-7 978-3-7073-3844-7

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Geuder/Fuchs - Bauordnung für Wien

§ 27 Städtebauliche Vorschriften

Geuder/Fuchs

Anmerkungen:

1) Der Gesetzgeber (auch der historische) hat übersehen, daß öffentliche Verkehrsflächen kein eigener Widmungsbegriff sind, sondern Teil des anschließenden Widmungsgebietes (vgl hiezu die Begriffsbestimmungen in § 5 Abs 6 WBO). So gesehen, ist die Errichtung von Tankstellen in den nicht in Abs 1 genannten Widmungsgebieten wohl auch auf öffentlichen Verkehrsflächen unzulässig. – Dies gilt wohl auch für Gebiete, die der Bundeskompetenz unterliegen, wenn es sich nicht um eine Tankanlage für Bundeszwecke (etwa Eisenbahnanlagen) handelt (vgl etwa ).

Bauordnung für Wien

Für dieses Werk haben wir eine Folgeauflage für Sie.