Bauordnung für Wien
5. Aufl. 2018
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
IV. ABSCHNITT - Betriebsvorschriften1)
Anmerkung:
1) Zu beachten wird sein, daß bei Aufzügen in gewerblichen Betriebsanlagen bundesrechtliche Vorschriften für den Betrieb gelten (vgl hiezu insbes die Aufzüge-Sicherheitsverordnung 1996 – ASV 1996, BGBl 1996/780 idgF). Das ist vor allem bei gewerblichen Garagen von Bedeutung (vgl hiezu § 4 GewO).