Bauordnung für Wien
5. Aufl. 2018
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 5
Anmerkung
1) Die Nov LGBl 2015/35 ist am in Kraft getreten. Für zum Zeitpunkt des Inkrafttretens anhängige Verfahren gilt die bisherige Rechtslage.
Vorbemerkung zu den Anlagen der Bautechnikverordnung 2015 (WBTV 2015)
Die technischen Bauvorschriften der Länder weisen zum Teil erhebliche Unterschiede auf, die insbesondere für die Bauwirtschaft, die über Ländergrenzen hinaus Bauprodukte produziert sowie Bauwerke plant und ausführt, ein Hemmnis darstellen und höhere Kosten verursachen. Über Auftrag der Landesamtsdirektorenkonferenz vom März 2000 wurde daher von einer Expertengruppe der Länder in Zusammenarbeit mit dem Österreichischen Institut für Bautechnik (OIB) der Entwurf einer Ländervereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Harmonisierung bautechnischer Vorschriften ausgearbeitet.
Am empfahl die Landesamtsdirektorenkonferenz im Interesse einer möglichst weitreichenden Harmonisierung der bautechnischen Vorschriften in Österreich, den Inhalt der Art. 3 bis 36 der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Harmonisierung bautechnischer Vorschriften in die Landesrechtsordnungen zu übernehmen. Dieser Empfehlung wird durch eine Novelle zur Bauordnung Rechnung getragen, wobei für die Regelung der technischen B...