Bauordnung für Wien
5. Aufl. 2018
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 101 Abgase von Feuerstätten
Anmerkungen:
1) Vgl die OIB-RL 3 Pkt 5 (Teil III, Kap 1). S auch zum Begriff der Abgasanlage § 87 Abs 2. Die WBO kennt den Begriff des Rauchfangs nicht mehr.
2) Vgl auch das Wiener Feuerpolizeigesetz 2015 (WFPOlG 2015).