TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
Geuder/Fuchs

Bauordnung für Wien

Kommentar

5. Aufl. 2018

ISBN: 978-3-7073-3844-7 978-3-7073-3844-7

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Geuder/Fuchs - Bauordnung für Wien

§ 93 Ausbreitung von Feuer und Rauch innerhalb des Bauwerkes

Anmerkungen:

1) Vgl hiezu OIB-Richtlinien 2, 2.1, 2.2 in Teil III, Kap 1, insbes RL 2 Pkt 3 (jetzt: OIB-RL 2 Pkt 3.1.5 iVm Pkt. 4.1).

2) S die Definition im § 87 Abs 5.

3) Es fragt sich, welche sinnvolle Abgrenzung zwischen Bauwerksteil und Bauteil bestehen soll. Wenn nach § 87 Abs 4 ein Bauteil ein abgrenzbarer Teil eines Bauwerkes ist, erhebt sich die Frage, ob die Abgrenzung eine rechtliche, faktische oder technische ist. Auch die EB geben darüber keine Auskunft. Vermutlich sind mit Bauteilen technische Spezifika gemeint, während der Bauwerksteil der Oberbegriff sein soll. Das hätte aber in diesem Fall wesentlich konkreter definiert werden müssen.

Bauordnung für Wien

Für dieses Werk haben wir eine Folgeauflage für Sie.