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BFGjournal 1, Jänner 2012, Seite 31

Steht die Nichtbesteuerung im Ausland der Aufhebung von rechtswidrigen Bescheiden entgegen?

Romuald Kopf

Das Finanzamt hat die Bezüge eines in Österreich ansässigen, von seinem schweizerischen Arbeitgeber teilweise in einen grenzfernen Kanton sowie in verschiedene Drittstaaten entsendeten Arbeitnehmers erklärungsgemäß zur Gänze der Einkommensteuer unterworfen. Den Antrag auf Aufhebung der unstrittig rechtswidrigen Bescheide wies das Finanzamt im Wesentlichen mit der Begründung ab, eine Bescheidaufhebung führe zu einer nicht gewollten und daher unbilligen Keinmalbesteuerung. Der UFS ist der Auffassung des Finanzamtes in der jüngst ergangenen Berufungsentscheidung nicht gefolgt.


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1. Der Fall

Der in Österreich ansässige Steuerpflichtige wurde in der Schweiz ganzjährig – wie zunächst auch in Österreich – als Grenzgänger besteuert. Seine gesamten nichtselbständigen Einkünfte wurden in der Schweiz im Abzugsweg lediglich der 3%igen Quellensteuer unterzogen. In Österreich wurden sie unter Anrechnung der schweizerischen Quellensteuer voll versteuert.

Der Antragsteller und Berufungswerber arbeitete in dem exemplarisch für diese Arbeit herangezogenen Jahr (2001) an 171 Arbeitstagen in der Schweiz, und zwar an 95 Arbeitstagen als Grenzpendler in Grenznähe. An 76 Tage...

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