BauR NÖ | Niederösterreichisches Baurecht
9. Aufl. 2015
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§ 27 Intervalle und Umfang der Überprüfungen
Erl zu § 27 bis 29
Die Intervalle für die wiederkehrenden Prüfungen sind an die umzusetzende Richtli-nie 2010/31/EU, die zum Großteil schon mit der 5. Novelle zur NÖ Bautechnikverordnung 1997 übernommen wurde, angepasst.
Anmerkungen
0) IdF LGBl 4/2015.
Abs 1 entspricht weitgehend § 188 NÖ BTV 1997 (zuletzt LGBl 8200/7-7); Abs 2 entspricht weitgehend § 189 NÖ BTV 1007 (zuletzt LGBl 8200/7-7) sowie § 34 Abs 2 letzter Satz NÖ BauO 1996 (zuletzt LGBl 8200-23).