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W. Pallitsch/Ph. Pallitsch/W. Kleewein

BauR NÖ | Niederösterreichisches Baurecht

Kommentar

11. Aufl. 2019

ISBN: 978-3-7073-3965-9

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Dokumentvorschau
W. Pallitsch/Ph. Pallitsch/W. Kleewein - BauR NÖ | Niederösterreichisches Baurecht

§ 27 Behördliche Überprüfungen

Materialien zur NÖ BO 2014 (Stammfassung)

Erl zu § 27

Die bereits in den bisherigen Vorgänger-Bauordnungen enthaltenen Regelungen wurden inhaltlich unverändert übernommen. Die Aufzählung der möglichen Überprüfungsinhalte hat lediglich demonstrativen Charakter.

Materialien zur 5. Nov LGBl 2017/50 der NÖ BO 2014

Zu § 27 Abs. 1

Eine Überprüfung soll auch dann zulässig sein, um zu klären, ob das Bezugsniveau – das, sofern es verordnet ist, nach § 12a verpflichtend herzustellen ist, – richtig hergestellt wurde.

Materialien zur NÖ BauO 1996

MB 8200-0

Zu § 27 NÖ BauO 1996:

Die Regelung der behördlichen Überprüfungen soll um die Überwachung der Ausführung von Rauch- und anderen Fängen (künftig Schornsteine) durch einen Rauchfangkehrer gekürzt werden; diese soll künftig – wie die Überwachung der Ausführung anderer wichtiger Bauteile – in den Aufgabenbereich des Bauführers fallen.

AB 8200-0

Zu § 27 Abs. 1, 4 und 6. Beispiel NÖ BauO 1996:

Hier erfolgt im ersten Fall eine Anpassung an die EU-Bauproduktenrichtlinie und im zweiten Fall eine Verdeutlichung des Prüfungsumfanges.

Anmerkungen

0) IdF der 5. Nov LGBl 2017/50.

§ 27 NÖ BO 2014 entspricht weitestgehend § 27 NÖ BauO 1996 ...

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