BauR NÖ | Niederösterreichisches Baurecht
11. Aufl. 2019
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§ 24 Verordnungsermächtigung-Umgebungslärm
MB zu 8500-2
§ 24 (neu):
enthält eine entsprechende Verordnungsermächtigung zur Konkretisierung der in den Anhängen I bis VI der UL-Richtlinie festgelegten Kriterien für die strategischen Lärmkarten und Aktionspläne. Die Verordnungsermächtigung entspricht im Wesentlichen jener des § 11 Bundes-LärmG, auf dessen Grundlage die Bundesumgebungslärmschutz-Verordnung (Bundes-LärmV) erlassen worden ist.
MB zu LGBl 2018/72
Die Richtlinie (EU) 2015/996 der Kommission vom zur Festlegung gemeinsamer Lärmbewertungsmethoden gemäß der Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates ist zufolge ihres Art. 3 nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (L 168) am mit in Kraft getreten. Die Umsetzungsfrist endet gemäß ihrem Art. 2 Abs. 1 am . Diese Richtlinie ist durch die Berichtigung, Amtsblatt Nr. L 5 vom Seite 35, berichtigt worden.
Inhaltlich wird durch die Richtlinie (EU) 2015/996 der Anhang II der Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm, Amtsblatt Nr. L 189 ...