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W. Pallitsch/Ph. Pallitsch/W. Kleewein

BauR NÖ | Niederösterreichisches Baurecht

Kommentar

11. Aufl. 2019

ISBN: 978-3-7073-3965-9

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W. Pallitsch/Ph. Pallitsch/W. Kleewein - BauR NÖ | Niederösterreichisches Baurecht

§ 13b Bauten an Landesstraßen

MB zu 8500-2

§ 13b (neu) – Bauten an Landesstraßen:

Eine vergleichbare Bestimmung hat es im Vorläufergesetz zum NÖ Straßengesetz 1999 (§ 24 Abs. 2 und 7 NÖ Landesstraßengesetz) gegeben und enthält auch das Bundesstraßengesetz 1971 eine ähnlich lautende Bestimmung (§ 21 BStG 1971), die vor der Übertragung des Eigentums an den Bundesstraßen B an das Land NÖ durch Art. 5 des Bundesstraßen-Übertragungsgesetzes, BGBl. I Nr. 50/2002, auch für diese Straßen, die nunmehrigen Landesstraßen B, gegolten hat. Aufgrund des Fehlens dieser Bestimmung im NÖ Straßengesetz 1999 ist es – insbesondere bei den Landesstraßen B – häufig zu Problemen mit der Verkehrssicherheit gekommen und war oft auch ein Aus- oder Umbau von Landesstraßen nur eingeschränkt möglich. Dem soll durch diese Bestimmung Abhilfe geschaffen werden. Nunmehr dürfen außerhalb eines Ortsbereichs (Anmerkung: dieser ist in § 1 Abs. 1 Z. 12 des NÖ Raumordnungsgesetzes 1976, LGBl 8000, definiert) in einer Entfernung bis zu 15 m beiderseits von bereits bestehenden Landesstraßen B und in einer Entfernung bis zu 10 m beiderseits von bereits bestehenden Landesstraßen L Neu-, Zu- und Umbauten sowie Anlagen jeder A...

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