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W. Pallitsch/Ph. Pallitsch/W. Kleewein

BauR NÖ | Niederösterreichisches Baurecht

Kommentar

11. Aufl. 2019

ISBN: 978-3-7073-3965-9

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BauR NÖ | Niederösterreichisches Baurecht (11. Auflage)

5. NÖ Warengruppen-Verordnung 2009, LGBl 8000/95-0

(LGBl 8000/95-0 ausgegeben am )

Die NÖ Landesregierung hat am aufgrund des § 17 Abs. 5 des NÖ Raumordnungsgesetzes 1976, LGBl. 8000–231) verordnet:

Warengruppen, die nach ihrer Beschaffenheit bzw. nach ihrer Packungs- oder Gebindegröße vom Kunden unter Verwendung eines Kraftfahrzeuges abtransportiert werden müssen (nicht zentrumsrelevante Waren), sind:

*

Fahrzeuge inkl. Zubehör

*

Baustoffe, Bauelemente und Eisenwaren

*

Bodenbeläge

*

Brenn- und Treibstoffe

*

Stein- und Betonwaren

*

Pflanzen und Gartenbedarfsartikel

*

Holzrohstoffe

*

Möbel

[LGBl 8000/95-0]

Anmerkung

1) Vgl nunmehr § 18 Abs 5 NÖ ROG 2014.

BauR NÖ | Niederösterreichisches Baurecht

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