BauR NÖ | Niederösterreichisches Baurecht
11. Aufl. 2019
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§ 52 Duldung von Vorarbeiten
Anmerkungen
0) Text idF 15. Nov zum NÖ ROG 1976, LGBl 8000-21.
1) Über Beschwerden gegen Bescheide der BVB über die Duldungspflicht sowie über Grund und Höhe der Entschädigung hat nunmehr das LVwG zu entscheiden.