TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
W. Pallitsch/Ph. Pallitsch/W. Kleewein

BauR NÖ | Niederösterreichisches Baurecht

Kommentar

11. Aufl. 2019

ISBN: 978-3-7073-3965-9

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
W. Pallitsch/Ph. Pallitsch/W. Kleewein - BauR NÖ | Niederösterreichisches Baurecht

§ 32 Regelung der Verkehrserschließung

Materialien zur NÖ BO 1996

MB 8200-0

Zu § 71

Bei der Regelung der Verkehrserschließung soll das Ziel der Leichtigkeit und Flüssigkeit des (motorisierten) Verkehrs durch das Ziel seiner umweltgerechten Abwicklung ersetzt werden. Ansonsten soll die Regelung der Verkehrserschließung aus der bisherigen Fassung übernommen werden.

MB 8200-3

Zu Abs 2 letzter Satz

§ 70 Abs. 6 2. Satz (neu) gilt nur, wenn es eine vordere Baufluchtlinie gibt, es kann aus dieser Bestimmung aber keine Verpflichtung abgeleitet werden, eine solche überhaupt festzulegen (siehe auch § 69 Abs 1).

Daher ist es notwendig, in den Fällen, in denen nur eine Straßenfluchtlinie festgelegt wird, diese so anzuordnen, daß Brandschutz und ausreichender Lichteinfall gewährleistet werden.

Dadurch wird aber nicht zwingend eine bestimmte Breite der Fahrbahn festgelegt.

Zu Abs 12

Grundsätzlich sollen alle Anrainer im gleichen Ausmaß zu Herstellung und Verbreiterung der Straße beitragen. Ohne zwingende Notwendigkeit soll es nicht dazu kommen, daß durch die erforderlichen Abtretungen für den Straßengrund überwiegend oder sogar ausschließlich die Anrainer auf einer bestimmten Seite belastet werden.

Anmerk...

BauR NÖ | Niederösterreichisches Baurecht

Für dieses Werk haben wir eine Folgeauflage für Sie.