BauR NÖ | Niederösterreichisches Baurecht
11. Aufl. 2019
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§ 11 Raumordnungsprogramme für Sachbereiche
Anmerkungen
0) Als § 11a eingefügt durch die 6. Nov zum NÖ ROG 1976, LGBl 8000-10. Seit der 8. Nov LGBl 8000-13 § 11. Mit dieser Nov ist auch der zweiter Satz entfallen.
1) Derzeit gelten folgende ROP für Sachbereiche:
Schul-ROP, LGBl 8000/29-1
V über ein sektorales ROP für die Gewinnung grundeigener mineralischer Rohstoffe, LGBl 8000/83-0
V über ein Sektorales ROP über die Freihaltung der offenen Landschaft, LGBl 8000/99-0
V über ein Sektorales ROP über die Windkraftnutzung in NÖ, LGBl 8001/1-0
Das Zentrale-Orte-ROP, das Fremdenverkehrs-ROP sowie das Freizeit- und Erholungs-ROP sind durch die Nov LGBl 2017/35 (§ 53 Abs 14) aufgehoben worden.