BauR NÖ | Niederösterreichisches Baurecht
11. Aufl. 2019
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§ 3 Verweise auf OIB-Richtlinien
Materialien zur NÖ BTV 2014 (Stammfassung)
Erl zu § 3
Mit diesem Paragraphen werden alle OIB-Richtlinien in der in Niederösterreich gültigen Fassung (mit Abweichungen) für verbindlich erklärt. Die konsolidierten Fassungen der OIB-Richtlinien sind in den Anlagen 1 bis 8 enthalten.
Anmerkungen
0) IdF LGBl 2015/4 (Stammfassung).
1) S zum Hintergrund der Einführungen von OIB-Richtlinien idF der NÖ BTV 2014 die Erl zum Allgemeinen Teil der NÖ BTV 2014. Die Abweichungen von den OIB-Richtlinien resultieren demnach aus einer Anpassung an die Begriffsbestimmungen der NÖ BO 2014 bzw aus dem Umstand, dass ein Teil der Bestimmungen der OIB-Richtlinien aus Sicht des NÖ Gesetzgebers zu streng bzw überzogen ist, sowie aufgrund NÖ-spezifischer Regelungen (zB Hochwasser), die bislang in den OIB-Richtlinien nicht berücksichtigt waren. Vgl auch Erl zu den Anlagen 1 bis 6 zur NÖ BTV 2014. Das Abweichen von den OIB-Richtlinien ist insofern bedauerlich und kritisch zu sehen, als dadurch unterschiedliche technische Standards in Österreich geschaffen werden. Es ist nicht nachvollziehbar, warum derselbe Sachverhalt (aus bautechnischer Sicht) in NÖ anders zu beurteilen ist als in Restösterreich. Dies...