BauR Ktn | Kärntner Baurecht
5. Aufl. 2014
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§ 16 Vereinfachtes Verfahren
EB zur Nov 1997:
S zu § 15.
Anmerkungen:
1) Die Gemeinde hat bei einer entsprechenden Stellungnahme der LReg im Vorprüfungsverfahren nach § 15 Abs 7 ein vereinfachtes Verfahren durchzuführen.
2) Liegen keine Versagungsgründe vor, so hat die LReg dies der Gemeinde lediglich mitzuteilen. Ein Bescheid ist nur dann zu erlassen, wenn entweder Versagungsgründe vorliegen oder die Voraussetzungen für das vereinfachte Verfahren nicht gegeben sind.