BauR Ktn | Kärntner Baurecht
5. Aufl. 2014
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§ 1 Flächenwidmungsplan
Aus den EB zur Nov 1994:
Zu § 1 Abs 1:
Die Verpflichtung zur Bedachtnahme auf das örtliche Entwicklungskonzept trägt dem Umstand Rechnung, dass mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf ein neues raumplanungsrechtliches Instrument für die Gestaltung und Entwicklung des Gemeindegebietes geschaffen wird, das in Hinkunft die fachliche Grundlage insbesondere für die Erlassung des Flächenwidmungsplanes bilden soll. Durch das zusätzliche Kriterium der „ökologischen Erfordernisse“ wird im Bereich der örtlichen Raumplanung in verstärktem Maße den Zielsetzungen des (verfassungsrechtlich vorgeprägten) Umweltschutzes Rechnung getragen.
Zu § 1 Abs 2:
Mit der Neufassung des § 1 Abs 2 soll einerseits der sprachliche Gleichklang mit den (modifizierten) Bestimmungen des Kärntner Raumordnungsgesetzes hergestellt und andererseits die Koordination der Flächenwidmungsplanung mit den raumbedeutsamen Maßnahmen und Planungen anderer Planungsträger klarer geregelt werden. Da nach der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes (VfSlg 2674/1954, 9543/1982) die Zuständigkeit zu raumordnenden Tätigkeiten hinsichtlich der Gesetzgebung zwischen dem Bund und den Ländern, hinsichtlich der Vollziehu...