BauR Ktn | Kärntner Baurecht
5. Aufl. 2014
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K-GplG 1995, LGBl 1995/23 (WV) idF LGBl 1997/134, LGBl 2000/3 (VfGH), LGBl 2001/69, LGBl 2002/71, LGBl 2004/59, LGBl 2005/88 und LGBl 2013/85
Anmerkungen:
Das Kärntner Gemeindeplanungsgesetz 1995 (K-GplG 1995) bildet die Grundlage der örtlichen Raumplanung (Art 118 Abs 3 Z 9 B-VG) in Kärnten. Die in § 2 Kärntner Raumordnungsgesetz (K-ROG) normierten Raumordnungsziele und -grundsätze gelten aber nicht nur für die überörtliche Raumordnung des Landes, sondern auch für die Gemeindeplanung (§ 1 Abs 2 K-GplG).
Das Kärntner Gemeindeplanungsgesetz ist in seiner ursprünglichen Fassung (LGBl 1959/47) am in Kraft getreten. Nach der Nov LGBl 1969/50 ist es als GemeindeplanungsG 1970 (LGBl 1) wiederverlautbart worden. Nach vier weiteren Nov (LGBl 1972/57, 1977/8, 1979/78 u 1981/70) folgte die Wiederverlautbarung als GemeindeplanungsG 1982 (LGBl 51). Die Nov LGBl 1990/30 ergänzte die Bestimmungen über Einkaufszentren und formulierte sie teilweise neu. Die Nov LGBl 1992/59 schuf eine neue Rechtsgrundlage für Einkaufszentren und für die Erlassung eines Entwicklungsprogramms für Versorgungsinfrastruktur.
Die Nov LGBl 1994/105 brachte derart umfangreiche Änderungen, dass man von einer Neukodifikation sprechen könnte. Das Gesetz wurde als Kärntner Gemeindeplanungsgesetz 1995, LGBl 23 (K-GplG 1995) ...