BauR Ktn | Kärntner Baurecht
5. Aufl. 2014
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§ 2 Ziele und Grundsätze der Raumordnung
Aus den EB zur Nov 1994:
Der derzeit geltende Zielkatalog für die Raumordnung ist einerseits dadurch gekennzeichnet, daß er Aufgaben, Ziele und Grundsätze vermengt und überdies derart allgemein gehalten ist, daß mit den postulierten Entwicklungszielen so gut wie jede Ordnung des Landesraumes vereinbar ist. Hinzu kommt noch, daß die Entwicklungsziele zum Teil mit den geänderten Rahmenbedingungen und Wertprioritäten … nicht mehr im Einklang stehen. Diese Beurteilung läßt es geboten erscheinen, § 2 des Kärntner Raumordnungsgesetzes zur Gänze zu überarbeiten, wobei von folgenden Überlegungen auszugehen ist:
Zunächst werden die Ziele (Abs 1) und die Grundsätze (Abs 2) der Raumordnung voneinander getrennt. Im Abs 1 werden teils allgemeine Ziele der Raumordnung (Z 1 und Z 2) festgelegt, teils wird auf einzelne raumordnungsrelevante Sachbereiche (Regionalentwicklung, Wirtschaft, Land- und Forstwirtschaft, Verkehrsentwicklung etc) Bezug genommen und ihre anzustrebende Entwicklung dargestellt.
Die Grundsätze der Raumordnung (Abs 2) betreffen im Gegensatz dazu planerisch-methodische Gesichtspunkte, die das planerische Handeln bei der Verfolgung der Ziele nach Abs 1 sowohl auf überörtlicher ...