BauR Ktn | Kärntner Baurecht
5. Aufl. 2014
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§ 52 Ausnahmen
EB zur Nov LGBl 2012/80:
Zu § 51 und 52:
Diese Paragraphen entsprechen im Wesentlichen § 11 Abs. 8 und 10 K-BV in der geltenden Fassung.
Anmerkungen:
0) IdF der Novelle LGBl 2012/80.
Mit LGBl 2012/80 wurde § 52 samt Überschrift gänzlich neu gefasst.