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Die Weiterentwicklung der OECD-Verrechnungspreisleitlinien nach dem BEPS-Projekt
Bedeutung für die Auslegung des Fremdverhaltensgrundsatzes im DBA-Recht?
Nach dem BEPS-Projekt der OECD/G20 wurden wesentliche Teile der OECD-Verrechnungspreisleitlinien (OECD-VPL) aktualisiert und die Vorschläge der BEPS-Aktionspunkte 8 bis 10 sowie des BEPS-Aktionspunktes 13 in die OECD-VPL aufgenommen. Nunmehr enthalten die überarbeiteten OECD-VPL zum Teil gänzlich neue Konzepte zur Ermittlung des Fremdverhaltensgrundsatzes. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, welche rechtliche Relevanz den OECD-VPL für die Auslegung des Fremdverhaltensgrundsatzes eines DBA zukommt. Weiters gilt es zu klären, welche Bedeutung einer Änderung der OECD-VPL zuzumessen ist und wie die aktuelle Überarbeitung der OECD-VPL vor dem Hintergrund des BEPS-Projekts rechtlich zu bewerten ist.
1. Ausgangslage
Die OECD-VPL sollen den internationalen Fremdvergleichsgrundsatz konkretisieren und sind dabei von großer praktischer Bedeutung. Im Rahmen des BEPS-Projekts der OECD/G20 erfolgte eine umfangreiche Überarbeitung dieser OECD-VPL. In den finalen Berichten zu den BEPS-Aktionspunkte 8 bis 10 sowie zu BEPS-Aktionspunkt 13 finden sich neue Textpassagen für wesentliche Teile der OECD-VPL (etwa Kap I Sec D, Kap V, VI, VII und VIII), die die bisherigen ersetzen sollten. Der Rat ...