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TPI 5, Oktober 2021, Seite 197

Die Umsetzung des DEMPE-Konzepts in den VPR 2021

Tatsächlich nur Klarstellung?

Benedikt Wenzel

Mit Veröffentlichung der finalen Verrechnungspreisrichtlinien vom (VPR 2021) soll in den Rz 137 bis 158 das aus dem BEPS-Projekt hervorgegangene Kapitel VI der OECD-VPL 2017 zu immateriellen Wirtschaftsgütern in die österreichische Finanzverwaltungspraxis übernommen werden. Ganz bewusst bekennt sich das BMF hierin auch zu dem sogenannten DEMPE-Konzept, mit dem die OECD die Verteilung von Besteuerungssubstrat bei Geschäftsvorfällen mit immateriellen Werten neu zu regeln bzw klarer zu definieren versucht. Dieser Beitrag soll die Umsetzung in Österreich, insbesondere im Hinblick auf die Bindungswirkung für den Steuerpflichtigen sowie mögliche Konsequenzen für die Verrechnungspreispraxis, darstellen. Darüber hinaus wird an geeigneter Stelle auf relevante Änderungen im Vergleich zum Begutachtungsentwurf vom hingewiesen.

1. Das DEMPE-Konzept in Kapitel VI OECD-VPL 2017

Mit Aufnahme der Ergebnisse der Aktionspunkte 8–10 des BEPS-Projekts wurde Kapitel VI der OECD-Verrechnungspreisleitlinien (OECD-VPL 2017) grundlegend erneuert. Primäres Ziel war es, die aus der Unternehmenstätigkeit folgende Besteuerung in Einklang mit dem tatsächlichen Verhalten nahestehender Unternehmen zu bringen. Für immateri...

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