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Die deutschen Verwaltungsgrundsätze zur Betriebsstättengewinnaufteilung
Auswirkung auf Bau- und Montagebetriebsstätten
Der deutsche Gesetzgeber hat bereits im Juni 2013 den sogenannten „authorized OECD approach“ (AOA) zur Ergebnisabgrenzung zwischen Stammhaus und Betriebsstätte in das Außensteuergesetz (AStG) übernommen. Im Oktober 2014 wurde dazu die Betriebsstättengewinnaufteilungsverordnung, im Dezember 2016 wurden die „Verwaltungsgrundsätze Betriebsstättengewinnaufteilung“ veröffentlicht. Dem AOA entsprechend will der deutsche Fiskus damit sicherstellen, dass die Ergebnisabgrenzung innerhalb des Einheitsunternehmens den gleichen Grundsätzen folgt wie jenen, die zwischen verbundenen, rechtlich selbständigen Unternehmen anzuwenden sind. Dieser Ansatz mag bei „Dauerbetriebsstätten“ sinnvoll und zweckmäßig sein, stößt aber bei „temporären Betriebsstätten“, wozu Bauausführungen und Montagen zu zählen sind, auf Schwierigkeiten. Sowohl die Verordnung als auch das Anwendungsschreiben widmen deshalb diesen, meist „ungewollten“ Betriebsstätten eigene Kapitel und Abschnitte. Dieser Beitrag beschäftigt sich mit dem deutschen Ansatz der Betriebsstätten-Ergebnisabgrenzung bei Bau- und Montagebetriebsstätten iSd Art 5 Abs 3 OECD-MA und zeigt, welche Auswirkungen sich daraus für österreichische, in Deutschland...