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TPI 3, Juni 2019, Seite 116

Ergebniszuordnung zu Vertreterbetriebsstätten

Der schnellste Weg zur Besteuerung von Liefergewinnen im Bestimmungsland

Stefan Bendlinger

Die ersten Berührungspunkte mit Gerhard Steiner hatte ich im Zuge einer Großbetriebsprüfung. Strittig war damals die Frage der fremdüblichen Verzinsung von Gesellschafterdarlehen, zu deren Klärung Gerhard Steiner als „Mastermind“ des internationalen Steuerrechts am Finanzamt Linz beigezogen wurde. Die Auseinandersetzung zwischen dem Steuerpflichtigen, mir als Steuerberater und Gerhard Steiner als Vertreter des Finanzamtes war hart aber stets fair, auf höchstem fachlichem Niveau, vor allem aber von gegenseitigem Respekt und Wertschätzung getragen, wenngleich unsere Positionen naturgemäß unterschiedlich waren. Durch seinen Wechsel in die („High-End-“)Steuerberatung können wir heute unseren Diskurs in entspannterer Atmosphäre führen, „kämpfen“ wir doch jetzt an der gleichen Front.

Gerhard Steiner hat sich stets sehr eingehend mit den Arbeiten der OECD beschäftigt, hat die österreichische Finanzverwaltung in vielen internationalen Gremien vertreten und das von den G20 initiierte und von der OECD realisierte BEPS-Projekt von Beginn an verfolgt und dessen Umsetzung begleitet. Wesentlicher Bestandteil des BEPS-Aktionsplans war die Jagd auf Vertreterbetriebsstätten und der Versuch, auf dies...

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