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Zurechnung von immateriellen Werten nach dem VPDG
Dokumentationspflichten unter Berücksichtigung der geänderten OECD-Verrechnungspreisleitlinien
Mit dem Verrechnungspreisdokumentationsgesetz (VPDG) und der darin verankerten dreistufigen Berichtsstruktur für Konzernverrechnungspreise wurden in Österreich erstmals spezifische Vorgaben für die Verrechnungspreisdokumentation verankert. Sowohl im Master File als auch im Local File ist ua auf die immateriellen Werte der multinationalen Unternehmensgruppe bzw der einzelnen Geschäftseinheit einzugehen. Gerade die Verrechnungspreisdokumentation von immateriellen Werten gestaltet sich in der Praxis häufig als schwierig. Die Frage nach dem Umfang der aus Verrechnungspreissicht relevanten immateriellen Werte wurde bereits in einem eigenen Beitrag betrachtet. Dieser Beitrag befasst sich nun mit der Zurechnung von immateriellen Werten zur Erfüllung der Dokumentationspflichten nach dem VPDG unter Berücksichtigung der erfolgten wesentlichen Änderungen des Kap VI OECD-Verrechnungsleitlinien (OECD-VPL).
1. Eigentum an und Zurechnung von immateriellen Werten für Verrechnungspreiszwecke
1.1. Zurechnung immaterieller Werte nach nationalem Steuerrecht
Das Master File hat gem § 6 Abs 1 VPDG eine Verrechnungspreisdokumentation mit umfassenden Informationen zur gesamten multinationalen Unternehmensgruppe zu enthal...