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Die Hornbach-Entscheidung des EuGH
Folgen für Verrechnungspreisgestaltungen
Mit hat der EuGH in der Rechtssache Hornbach-Baumarkt, C-382/16, entschieden, dass die Niederlassungsfreiheit einer Korrektur nach § 1 dAStG zwar grundsätzlich nicht entgegensteht. Es obliegt jedoch dem vorlegenden Gericht, zu prüfen, ob § 1 dAStG es zulässt, dass der gebietsansässige Steuerpflichtige wirtschaftliche Gründe (für ein Abweichen vom Fremdvergleichsgrundsatz) vorbringt, die sich aus seiner Stellung als Gesellschafter der gebietsfremden Gesellschaft ergeben. Das vorlegende Finanzgericht Rheinland-Pfalz hatte aber bereits selbst bezweifelt, dass dies im Rahmen des § 1 dAStG möglich sei. Es stellen sich nun die Fragen, welche wirtschaftlichen Gründe der Steuerpflichtige vorbringen kann, ob sich die Darlegung wirtschaftlicher Gründe nur auf Sanierungsmaßnahmen bezieht und wie der Umstand zu bewerten ist, dass bereits in der Rechtssache SGI (und nun folgend in der Rechtssache Hornbach) festgestellt wurde, dass sich eine etwaige steuerliche Berichtigung auf den Teil beschränken muss, der über das hinausgeht, was die betreffenden Gesellschaften unter Marktbedingungen vereinbart hätten.