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SWK 8, 10. März 2018, Seite 388

Reiseleistungen in der Umsatzsteuer

Aktuelle Entwicklungen und Ausblick

Mario Mayr

Im Urteil vom , C-380/16, Kommission/Deutschland, hat sich der EuGH in einem Vertragsverletzungsverfahren nach Art 258 AEUV mit der Sonderregelung für Reiseleistungen im deutschen UStG beschäftigt. Das Urteil ist auch für das österreichische Recht von Relevanz, weil die entsprechenden Bestimmungen des UStG 1994 nahezu wortident sind. Dieser Beitrag soll neben dem gegenständlichen Urteil des EuGH die aktuelle österreichische Rechtslage im Hinblick auf die unionsrechtlichen Vorgaben (Art 306 bis 310 MwSt-RL) beleuchten und einen Ausblick auf die mit Mai 2019 in Kraft tretenden Änderungen des § 23 UStG bieten.

1. Ausgangslage des Urteils – deutsche Regelung

§ 25 dUStG enthält Vorschriften für Reiseleistungen eines Unternehmers, die nicht für das Unternehmen des Leistungsempfängers bestimmt sind, soweit der Unternehmer dabei gegenüber dem Leistungsempfänger im eigenen Namen auftritt und Reisevorleistungen in Anspruch nimmt. Dies entspricht § 23 Abs 1 UStG in Österreich.

Die Kommission sah im Ausschluss der Reiseleistungen, die gegenüber Unternehmenskunden erbracht würden, die sie für ihr eigenes Unternehmen nutzten, einen Verstoß gegen die MwSt-RL.

Nach § 25 Abs 3 dUStG bemisst sich die Umsatzsteuer nach dem Unterschied zwisc...

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