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SWK 4-5, 5. Februar 2023, Seite 251

Neuerungen, die 2022 in Kraft getreten sind

1. Reiseleistungen

Die Margenbesteuerung des § 23 UStG ist eine Sonderregelung zur Besteuerung von Reiseleistungen, soweit diese als Besorgungsleistungen an den Kunden erbracht werden. Die österreichische Regelung war bisher nicht unionsrechtskonform und sollte daher bereits seit einigen Jahren geändert werden; das Inkrafttreten der Neuregelung wurde aber mehrfach verschoben. Mit sind nun folgende Änderungen in Kraft getreten:

  • Bisher kam die Margenbesteuerung nur bei der Leistungserbringung an einen Nichtunternehmer zur Anwendung. Künftig gelangt die Margenbesteuerung auch bei einem Leistungsaustausch zwischen zwei Unternehmern zur Anwendung.

  • Bisher gab es die Möglichkeit, die Bemessungsgrundlage für die Margenbesteuerung anstatt für jede einzelne Leistung auch pauschal für bestimmte Gruppen von Leistungen oder für die gesamten innerhalb eines Veranlagungs- oder Voranmeldungszeitraums erbrachten Leistungen zu ermitteln. Künftig ist eine pauschale Ermittlung nicht mehrmöglich; die Bemessungsgrundlage ist zwingend durch Berechnung jeder Einzelmarge zu ermitteln. Einzelne negative Margen können daher auch nicht mehr mit anderen positiven Margen aufgerechnet werden.

  • S. 252In der Rechnung muss auf die Ma...

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