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BAO-Update: Aktuelles auf einen Blick
Gesetzgebung – Verwaltungspraxis – Rechtsprechung
„Was gibt es Neues?“ – Dieser Nachrichtenüberblick bietet kurz und bündig alles Wissenswerte rund um die Bundesabgabenordnung für den Unternehmensalltag und die Beratungspraxis.
1. Kapitalabfluss-Meldegesetz: Keine Spezialvollmacht notwendig
Seit 2017 finden auf das Kapitalabfluss-Meldegesetz (§ 12 Kapitalabfluss-Meldegesetz iVm § 114 BAO) gestützte Prüfungen statt. Ungeachtet der fachlichen Bedenken (Heller/Steffl, Erhebungen zu abgabenrechtlich relevanten Sachverhalten nach dem Kapitalabfluss-Meldegesetz, SWK 23/24/2018, 1095; Thunshirn, Umfang der Auskunftspflichten nach dem Kapitalabfluss-Meldegesetz, SWK 13/14/2018, 611) war nicht ganz klar, ob die Standardvollmacht der KSW ausreichend ist. Nun hat das BMF eine einheitliche Vorgehensweise bestätigt: Für die steuerliche Vertretung ist keine Spezialvollmacht erforderlich. Das allgemeine Vollmachtsformular der KSW reicht aus.
Anmerkung: In einer Sitzung des Kontaktkomitees hat das BMF bestätigt, dass Wirtschaftstreuhänder für die Vertretung bei Prüfungen nach dem Kapitalabfluss-Meldegesetz bei Verwendung des Vollmachtmusters der KSW keine Spezialvollmacht benötigen. Die Überprüfung einer Meldung nach dem Kapitalabfluss-Meldegesetz hat immer ein Bankkonto des steuerlich Vertretenen zum Gegenstand, sodass dem steuerlichen Vertreter die betreffende Kontonummer nach Ansicht des BMF bekanntgegeben werden kann. Die Meldung selbst darf dem Vertreter a...