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Umfang der Auskunftspflichten nach dem Kapitalabfluss-Meldegesetz
Rechtliche Grundlagen und Schranken
Seit Herbst 2017 häufen sich Aufforderungen der Finanzämter an abgabenpflichtige natürliche Personen, unter Berufung auf das Kapitalabfluss-Meldegesetz (KapMeldeG) Auskünfte über Kapitalabflüsse und -zuflüsse von bzw auf Privatkonten zu erteilen. Die Aufforderungen sind häufig wenig spezifiziert, beschränken überwiegend den Kreis der zu erläuternden Kapitalabflüsse weder betraglich noch sachlich und beziehen sich häufig auf Zeiträume vor Inkrafttreten des KapMeldeG. IdR wird auch verlangt, den Zweck der Auszahlung, die Verwendung durch den Empfänger und die Herkunft der Mittel zu erläutern. Dieser Beitrag untersucht den rechtlichen Rahmen für derartige Auskunftsbegehren, unter welchen Umständen eine Person in Anbetracht der gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet werden kann, Auskünfte über Kapitalabflüsse von Privatkonten und damit bedingt gleichzeitig Kapitalzuflüsse bei Dritten (denen das abgeflossene Kapital zugeflossen ist) zu erteilen.
1. Umfang der gemeldeten Daten und steuerliche Bestimmungen
Ziel des KapMeldeG ist, dass Privatkunden ab dem keine größeren Beträge von ihren österreichischen Bankkonten und -depots abziehen (Kapitalabfluss) können, ohne dass der Vorgang dem BMF ...