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Ökosoziales Steuerreformgesetz 2022 in Begutachtung
Gesetzespaket in drei Teilen
(SWK) – Kürzlich wurde der Begutachtungsentwurf des ökosozialen Steuerreformgesetzes 2022 in drei Teilen veröffentlicht (zu einem ersten Überblick auf Basis des Ministerratsvortrags vom siehe bereits SWK 28/2021, 1266). Teil I (158/ME 27. GP) enthält ein Gesamtpaket an Ausgleichs-, Entlastungs- und Klimaschutzmaßnahmen, Teil II (159/ME 27. GP) behandelt den Klimabonus, und Teil III (160/ME 27. GP) sieht die Reduzierung des von den Versicherten zu leistenden Beitragsteils der Krankenversicherung für niedrige und mittlere Einkommen vor.
Das Begutachtungsverfahren läuft bis . Die Maßnahmen sollen teils schon Anfang 2022 in Kraft treten; die Gesetzwerdung bleibt abzuwarten.
Teil I: Ausgleichs-, Entlastungs- und Klimaschutzmaßnahmen
Mitarbeiterbeteiligung
Für Mitarbeitergewinnbeteiligungen, die ab dem gewährt werden, wird eine Begünstigung in Höhe von bis zu 3.000 Euro jährlich pro Arbeitnehmer vorgesehen. Die Begünstigung ist an das Vorliegen eines Gewinns des Arbeitgebers geknüpft. Diesbezüglich soll auf den steuerlichen Vorjahresgewinn abgestellt werden.
Die Begünstigung wird betragsmäßig begrenzt: Sämtliche im Kalenderjahr steuerfrei ausbezahlten Gewinnbeteiligungen dürfen den steuerli...