Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Ökosoziale Steuerreform mit Schwerpunkt Klimaschutz und Entlastung
Die geplanten Vorhaben im Überblick
(SWK) – Das Regierungsprogramm für die 27. Gesetzgebungsperiode gibt die Zielrichtung mit Blick auf Entlastung, Kostenwahrheit bei CO2-Emissionen und nachhaltige Standortpolitik vor. Der Ministerratsvortrag vom zur „ökosozialen Steuerreform“ skizziert die für die kommenden Jahre geplante Umsetzung. Im Zentrum sollen Anreize für umweltfreundliches Verhalten stehen, um eine „bedeutende Weichenstellung für die Zukunft im Sinne von Nachhaltigkeit, Wirtschaftsimpulsen, Beschäftigung und Innovation“ vorzunehmen. Das Gesamtpaket verspricht die „größte Steuerentlastung in der 2. Republik“ im Volumen von 18 Mrd Euro bis zum Jahr 2025.
Im Folgenden fassen wir die Eckpunkte zusammen. Die Maßnahmen sollen teils schon Anfang 2022 in Kraft treten; die Gesetzwerdung bleibt abzuwarten.
1. Zielsetzung
Die Vorgabe ist klar und ambitioniert: Die ökosoziale Steuerreform soll eine Reduktion der Treibhausgasemissionen bewirken, sozial ausgewogen regionale Unterschiede berücksichtigen und wettbewerbsfördernde Standortpolitik verwirklichen. Ein Kernpunkt dabei ist der zielgerichtete Ausgleich bzw die korrespondierende Entlastung:
Ein regional gestaffelter Klimabonus, eine spezielle Kompensation für die Landw...