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SWK 32-33, 25. November 2021, Seite 1374

Die geplante Besteuerung von Kryptowährungen

Darstellung und Würdigung des Ministerialentwurfs

Natalie Enzinger

Der Ministerialentwurf zum Ökosozialen Steuerreformgesetz 2022 Teil I, der am zur Begutachtung veröffentlicht wurde, sieht vor, dass Kryptowährungen in die Einkünfte aus Kapitalvermögen aufgenommen werden sollen. Die bisherige Rechtsunsicherheit, die durch fehlende explizite gesetzliche Regelungen zur Besteuerung von Krypto-Assets bedingt war, soll dadurch beseitigt werden. Die vorgeschlagene gesetzliche Neuregelung ist prinzipiell zu begrüßen und ein richtiger Schritt, um Österreich als Vorzeigestandort in Bezug auf die Besteuerung von Kryptowährungen zu etablieren. Dieser Beitrag analysiert die geplanten Änderungen des Ministerialentwurfs und zeigt Aspekte auf, die für den finalen Gesetzestext noch beachtet werden sollten.

1. Überblick

Nach dem Ministerialentwurf (158/ME 27. GP) sollen Einkünfte aus Kryptowährungen in die Definition der Einkünfte aus Kapitalvermögen gemäß § 27 Abs 1 EStG aufgenommen werden. Nach § 27 Abs 4a EStG idF des Ministerialentwurfs (in der Folge kurz: EStG-ME) gehören zu den Einkünften aus Kryptowährungen laufende Einkünfte aus Kryptowährungen sowie Einkünfte aus realisierten Wertsteigerungen von Kryptowährungen nach Maßgabe des neu einzufügenden § 27b EStG-ME.

2. Definition Kryptowährungen

Voraussetzu...

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