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SWK 32-33, 25. November 2021, Seite 1399

Verlängerung des befristeten Rahmens für staatliche Beihilfen

Am hat die Europäische Kommission beschlossen, den befristeten Rahmen für staatliche Beihilfen, der eigentlich am auslaufen sollte, bis zum zu verlängern. Um die wirtschaftliche Erholung stärker zu unterstützen, hat die Kommission zudem zwei neue Instrumente eingeführt, die während eines zusätzlichen befristeten Zeitraums direkte Anreize für private Investitionen für zukunftsgerichtete Investitionsförderung (bis ) und Solvenzhilfe (bis ) bieten.

Darüber hinaus hat die Kommission ua folgende Änderungen vorgenommen:

  • Die Möglichkeit für die Mitgliedstaaten, rückzahlbare Instrumente (wie Garantien, Darlehen oder rückzahlbare Vorschüsse), die auf der Grundlage des befristeten Rahmens gewährt wurden, in andere Beihilfeformen wie direkte Zuschüsse umzuwandeln, wurde um ein Jahr bis zum verlängert.

  • Die Beihilfehöchstbeträge wurden für bestimmte Beihilfearten im Verhältnis zur verlängerten Laufzeit angepasst.

  • Die Anwendung der Bestimmungen zur außerordentlichen Flexibilität iZm den Rettungs- und Umstrukturierungsleitlinien der Kommission wurde näher erläutert.

  • IZm der kurzfristigen Exportkreditversicherung wurde die Geltungsdauer der Anpassung des Verzeichnisses der Länder mit nicht marktfäh...

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