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SWK 32-33, 25. November 2021, Seite 1398

Verlängerung der COVID-19-Hilfsmaßnahmen

Ausfallsbonus, Verlustersatz, Härtefallfonds, Kurzarbeit, Sonderbetreuungszeit

(SWK) – Aufgrund der hohen COVID-19-Infektionszahlen und der zu niedrigen Impfquote hat am der inzwischen vierte Lockdown in Österreich begonnen. Zur Entlastung der betroffenen Betriebe wurde in einer Pressekonferenz vom die Verlängerung diverser COVID-19-Hilfsmaßnahmen in Aussicht gestellt.

1. Hilfsmaßnahmen des BMF

Einige Hilfen – wie die Garantien oder der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 5 % für Gastronomie, Beherbergung und Kultur – laufen noch zumindest bis Jahresende. Darüber hinaus verlängert bzw reaktiviert die Bundesregierung folgende Hilfen:

  • Ausfallsbonus: Wenn ein Umsatzeinbruch von mindestens 40 % im Vergleich zum identen Monat aus dem Jahr 2019 vorliegt, kommt je nach Kostenstruktur der Branche eine Ersatzrate von 10 % bis 40 % zum Tragen. Der Ausfallsbonus wird für den Zeitraum November 2021 bis März 2022 eingeführt; der maximale Rahmen beträgt 2,3 Mio Euro (statt bisher 1,8 Mio Euro). Der Ausfallsbonus kann ab beantragt werden.

  • Verlustersatz: Bei einem Umsatzeinbruch von zumindest 40 % gegenüber dem identen Monat aus dem Jahr 2019 gilt eine Ersatzrate von 70 % bis 90 % des Verlustes. Der Verlustersatz wird von Jänner 2022 bis März 2022 verlängert, wobei ein maximaler...

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