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Abzugsverbot bei sonderbesteuerten und Verlustausgleich bei privaten Grundstücksveräußerungen
Aktuelle Entscheidung des VfGH
Die mit dem 1. StabG 2012 neu geschaffene Grundstücksbesteuerung war in der Vergangenheit bereits mehrfach Verfahrensgegenstand vor dem VfGH. Nunmehr hat der Gerichtshof in einem infolge einer Erkenntnisbeschwerde amtswegig eingeleiteten Gesetzesprüfungsverfahren das Abzugsverbot des § 20 Abs 2 EStG für Aufwendungen und Ausgaben iZm Grundstücksveräußerungen idF vor dem StRefG 2015/2016 als verfassungswidrig aufgehoben. Die noch im Einleitungsbeschluss geäußerten Bedenken gegen die Verlustausgleichsbeschränkung des § 30 Abs 7 EStG haben sich hingegen nicht bestätigt. Dieser Beitrag stellt die Entscheidung des VfGH dar und würdigt diese kritisch.
1. Besteuerung von Grundstücksveräußerungen
Die Neuregelung von Grundstücksveräußerungen mit dem 1. StabG 2012 führte zu einem gesplitteten analytischen System: Außerbetriebliche Grundstücksveräußerungen, die bislang lediglich im Rahmen der Spekulationseinkünfte (§ 29 Z 2 iVm § 30 EStG idF vor 1. StabG 2012) steuerbar waren, stellen seit dem 1. StabG 2012 einen eigenen Unterfall der sonstigen Einkünfte (§ 29 Z 2 iVm § 30 EStG idgF) dar. Sie werden nach analytischen Gesichtspunkten ermittelt und – abgesehen von Grundstücksveräußerungen gegen Rente – mit dem besonderen Steuersatz ge...