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Typischer Lebensunterhalt
Nach der Rechtsprechung des VwGH scheidet ein Anspruch auf Familienbeihilfe aus, wenn der typische Lebensunterhalt (ua Unterkunft, Bekleidung, Verpflegung) durch die öffentliche Hand gedeckt wird. – (§ 6 Abs 5 FLAG 1967), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften)
( Ra 2017/16/0124)