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SWK 14, 10. Mai 2020, Seite 810

Typischer Lebensunterhalt

Nach der Rechtsprechung des VwGH scheidet ein Anspruch auf Familienbeihilfe aus, wenn der typische Lebensunterhalt (ua Unterkunft, Bekleidung, Verpflegung) durch die öffentliche Hand gedeckt wird. – (§ 6 Abs 5 FLAG 1967), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften)

( Ra 2017/16/0124)

Rubrik betreut von: Bearbeitet von Markus Achatz (VfGH-Erkenntnisse), Gerhard Gaedke (VwGH-Erkenntnisse), Dietmar Aigner, Gernot Aigner und Michael Tumpel (EuGH-Urteile)
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