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Haushaltszugehörigkeit und Familienbeihilfe
§ 2 Abs 5 lit c FLAG 1967 enthält die gesetzliche Fiktion, dass die Haushaltszugehörigkeit nicht als aufgehoben gilt, wenn sich das Kind wegen eines Leidens oder Gebrechens nicht nur vorübergehend in Anstaltspflege befindet, und die Person zu den Kosten des Unterhalts mindestens in Höhe der (erhöhten) Familienbeihilfe für ein Kind beträgt. – (§ 2 Abs 5 lit c FLAG 1967), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
( Ro 2017/16/0004)