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SWK 14, 10. Mai 2020, Seite 777

BVerfG gegen EuGH: EZB-Anleihekauf kompetenzwidrig

Entscheidung: BVerfG , 2 BvR 859/15 ua.

Normen: Art 20, 38, 79 GG; Art 119, 123, 127 ff AEUV.

Das BVerfG hat Verfassungsbeschwerden gegen das Staatsanleihekaufprogramm (Public Sector Purchase Programme – PSPP) der Europäischen Zentralbank (EZB) stattgegeben. Die EZB hat nach Auffassung des deutschen Höchstgerichts in den für die Einführung und Durchführung des PSPP erlassenen Beschlüssen weder geprüft noch dargelegt, dass die getroffenen Maßnahmen verhältnismäßig sind. Das Urteil ist von besonderer Brisanz, weil es sich offen gegen den EuGH stellt, der im Urteil vom , Weiss ua, C-493/17, eine Mandatsüberschreitung der EZB verneint hatte. Einen Verstoß gegen das Verbot der monetären Haushaltsfinanzierung nach Art 123 AUEV konnte das BVerfG dagegen nicht feststellen.

Achtung: Die Entscheidung betrifft explizit nicht die aktuellen finanziellen Hilfsmaßnahmen der EU oder der EZB in Zusammenhang mit der Corona-Krise.

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