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Forschungsprämie
Das Verfahren betreffend die Forschungsprämie ist – wie etwa auch jenes betreffend Investitionszuwachsprämie – ein eigenständiges Verfahren. Es wird erst mit der Geltendmachung der Prämie in Gang gesetzt, wobei die Bezeichnung dieses Vorgangs als „Antrag“ nichts daran ändert, dass es sich um eine Selbstbemessung handelt. – (§ 108c Abs 4 EStG 1988), (Abweisung)
( Ra 2019/13/0108)