Personalverrechnung in der Praxis 2019
30. Aufl. 2019
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S. 93128. Lehrlinge
In diesem Kapitel werden u.a. Antworten auf folgende praxisrelevanten Fragestellungen gegeben:
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● | Wann beginnt bei verkürzter Lehrzeit (Anrechnung von Vorlehrzeiten) ein neues Lehrjahr für die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall? | Seite | 943 |
● | Welche abgabenrechtlichen Besonderheiten gelten bei der Auszahlung von Teilentgelt im Krankenstand von Lehrlingen? | Seite | 947 f. |
● | Kann ein Lehrverhältnis gekündigt werden? | Seite | 948 |
● | Besteht eine gesetzliche Weiterverwendungspflicht von Lehrlingen nach Abschluss der Lehre? | Seite | 956 f. |
● | Müssen Internatskosten von Lehrlingen zwingend durch den Lehrberechtigten übernommen werden? | Seite | 958 |
Das Berufsausbildungsrecht sieht die sog. duale Ausbildung vor, also die praktische Unterweisung am Lehrplatz im Betrieb und den theoretischen Unterricht in der Berufsschule. Der Lehrling verbringt rund 80% seiner Lehrzeit im Betrieb und etwa 20% in einer fachlich einschlägigen Berufsschule.
28.1. Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlage ist das Berufsausbildungsgesetz (BAG), Bundesgesetz vom , BGBl 1969/142, in der jeweils geltenden Fassung.
Neben dem Berufsausbildungsgesetz gelten noch für Lehrlinge, die
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Angestelltenberufe erlernen (für sog. kaufmännische Lehrlinge), | Arbeiterberufe erlernen (für sog. gewerbliche ... |